Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um die Anlageberatung bei Guliver. Ist Ihre Frage nicht dabei oder möchten Sie gern individuelle Auskünfte? Sprechen Sie uns einfach an. Unsere Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Gibt es eine Mindestanlage?

Bei uns gibt es keine festgeschriebene Mindestanlage. Sinnvoll ist ein vorhandenes oder angestrebtes Vermögen von etwa 50.000 Euro bei einer Anlage in Investmentfonds. Aber auch Sparpläne für die Kinder oder Enkelkinder richten wir gern für Sie ein.

Für unsere umfangreichere Anlageberatung mit Wertpapieren, wie z.B. Aktien und Anleihen, sollten etwa 100.000 Euro Mindestanlage vorhanden sein.

Kann ich über meine Anlagen auch selbst verfügen oder muss ich alle Transaktionen über Guliver abwickeln?

Zu unserer Dienstleistung gehört selbstverständlich die Übernahme aller notwendigen Formalitäten. Wir überprüfen auch die Abrechnungen unserer Partnerbanken. Es ist daher sinnvoll, alle Aufträge über Guliver einzureichen. Möglich ist auch ein direkter Zugriff auf Ihre Anlagen. Auch ein Online-Zugang zu Ihrem Depot oder Tagesgeld ist möglich.

Was kostet die Anlageberatung bei Guliver?

Unsere Beratungskosten sind abhängig von der Vermögensstruktur unserer Mandanten und liegen im Durchschnitt bei etwa einem Prozent pro Jahr. Bei unserer standardisierten Vermögensverwaltung, die wir mit Hilfe zweier Multi-Asset-Fonds organisiert haben, sind diese Beratungskosten in den Verwaltungskosten der Fonds bereits enthalten. Mandanten, die ausschließlich diese Art der Vermögensverwaltung nutzen, zahlen keine weiteren Entgelte.

Für Wertpapierdepots (Aktien, Anleihen, externe Fonds) liegen die Beratungskosten bei normalem Beratungsaufwand bei 1,19 Prozent und bei erhöhtem Aufwand bei bis zu 1,59 Prozent des Depotwertes pro Jahr, bei reinen Fondsdepots sind es maximal 0,99 Prozent pro Jahr. Abgerechnet wird jeweils zum Quartalsende.

Wir bieten alternativ eine Anlageberatung zum Stundensatz von 259 Euro an.

Welche Art von Mandanten berät die Guliver Anlageberatung?

Wir beraten vor allem Privatanleger in Berlin und dem Berliner Umland. Zu unseren Mandanten gehören auch kleinere Firmen und Anleger in ganz Deutschland.

Welche Geldanlagen kann ich bei Guliver tätigen?

Guliver besitzt die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nach dem Wertpapierhandelsgesetz Anlageberatung zu betreiben. Guliver  darf daher für alle in Deutschland für Privatkunden zugelassenen Anlageprodukte und Wertpapiere Anleger beraten. Dazu gehören Investmentfonds, Aktien, Anleihen, Tagesgeld, Festgeld und weitere Vermögenswerte. Guliver unterscheidet sich dadurch von der überwiegenden Zahl an Fondsvermittlern, die nicht der Kontrolle der Bafin unterworfen sind und daher auch nur Anlageberatung mit Fonds durchführen dürfen.

Welchen Überblick habe ich über meine Anlagen?

Zusätzlich zu den Abrechnungen und Auswertungen unserer Partnerbanken erhalten unsere Mandanten vierteljährig eine detaillierte Auswertung mit Wertübersicht. Über wesentliche Änderungen und in besonderen Situationen informieren wir Sie schriftlich oder telefonisch. Sie können jederzeit online den tagesaktuellen Wert Ihrer Vermögenswerte einsehen.

Welcher staatlichen Kontrolle unterliegt die Guliver Anlageberatung?

Wir werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überwacht und sind verpflichtet weitreichende Maßnahmen zu ergreifen, um unseren Mandanten ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.

Wer ist Eigentümer von Guliver?

Guliver wurde 1999 als Guido Lingnau Vermögensberatung gegründet. Seit 2007 sind die Brüder Guido, Marcel und Stephan Lingnau alleinige Inhaber. Wir sind damit weisungsunabhängig von Banken, Versicherungen oder anderen Finanzkonzernen.

Wie lange muss ich mich als Mandant an Guliver binden? Welche Kündigungsfristen gibt es?

Bei der Anlageberatung mit Wertpapieren und Investmentfonds gibt es keine Vertragslaufzeiten und keine Kündigungsfristen. Sie können Ihre Anlagen jederzeit zum Tageswert wieder veräußern. Sinnvoll bei einer Anlage in Wertpapieren und Investmentfonds sind jedoch Anlagezeiträume ab zwei Jahren und bis zu zehn Jahren (bei Aktienanlagen).

Wie sicher ist das Geld bei Guliver? Gibt es bei Guliver eine Einlagensicherung?

Sehr sicher und ja. Guliver ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese gesetzliche Einlagensicherung schützt unsere Mandanten z.B. vor der Zweckentfremdung ihrer Gelder.

Als Anlageberater verwalten wir selbst aber grundsätzlich keine Mandantengelder. Das Geldvermögen unserer Mandanten befindet sich bei Banken, die selbst der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Investmentfondsanteile und sonstige Wertpapiere werden in Bankdepots verwahrt und sind als Sondervermögen gesetzlich geschützt.

Wie sind die Öffnungszeiten?

Klassische Öffnungszeiten gibt es bei Guliver nicht. Termine im Beratungsbüro vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail. Das Sekretariat ist i.d.R. montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeit, kann es sein, dass Sie mit dem e-Büro verbunden werden, wo Ihre Anliegen aufgenommen und an die Berater weitergeleitet werden. Sie werden dann so schnell wie möglich zurückgerufen.